Wer darf ausbilden?
Grundsätzlich dürfen Betriebe in dem Gewerbe ausbilden für das sie die Berechtigung haben.
Wenn ein Lehrling zum ersten Mal ausgebildet werden soll, ist bei der Lehrlingsstelle ihrer Wirtschaftskammer ein Feststellungsantrag zu stellen. Diese prüft gemeinsam mit der Arbeiterkammer, ob in Ihrem Betrieb die Voraussetzungen für eine Lehrlingsausbildung gegeben sind.
Falls Sie nicht in der Lage sind, das gesamte Berufsbild abzudecken, haben Sie die Möglichkeit mit einem anderen Betrieb gemeinsam einen Ausbildungsverbund einzugehen.
Der Weg zum Ausbildner
Das ausbildende Unternehmen entscheidet, ob der Unternehmer selbst oder eine andere Person die Verantwortung als Ausbilder übernimmt. Voraussetzung für die Bestellung zum Ausbilder ist ein bestimmtes Qualifikationsniveau.
Bei der Meisterprüfung ist die Ausbilderqualifikation enthalten.
Folgende Kenntnisse sind der Lehrlingsstelle nachzuweisen:
- Fachkenntnisse für die Ausbildung
- pädagogisch-methodischen Kenntnisse
- rechtliche Kenntnisse
Diese Kenntnisse können mit dem Ausbilderkurs, einer Ausbilderprüfung oder gleichwertigen Prüfungen nachgewiesen werden.
Weiterbildung der Ausbilder
Weiterbildungsmaßnahmen für Ausbilder werden im Ausmaß von 75 Prozent der Kosten bis zu einer Gesamthöhe von 2.000 € pro Jahr gefördert.