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Barrierefreiheit im öffentlichen Raum – Anforderungen an Pflasterflächen
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5Baustelle Enkplatz Wien

Barrierefreiheit im öffentlichen Raum Anforderung...

Barrierefreiheit im öffentlichen Raum Anforderungen an Pflasterflächen

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Barrierefreiheit ist ein zentraler Bestandteil einer inklusiven Stadtplanung. Sie beginnt nicht erst an der Eingangstür eines Gebäudes, sondern bereits auf dem Weg dorthin. Eine wesentliche Rolle spielt dabei der Bodenbelag – im urbanen Raum häufig Pflaster. Wenn Wege nicht sicher begangen oder befahren werden können, betrifft das insbesondere Menschen mit eingeschränkter Mobilität, ältere Personen oder Menschen mit Sehbeeinträchtigung. Entsprechend kommt der Gestaltung und Ausführung von Pflasterflächen eine hohe Bedeutung zu.

Normative Grundlagen: ÖNORM B 1600

Die ÖNORM B 1600 („Planungsgrundlagen für barrierefreies Bauen“) legt die technischen Anforderungen für barrierefreie Verkehrs- und Aufenthaltsflächen fest. Sie betrifft unter anderem Gehsteige, Zufahrten, Rampen und taktile Leitelemente. In Verbindung mit der OIB-Richtlinie 4 gilt die Norm in vielen österreichischen Bundesländern als verbindlicher Standard.

Umsetzung in der Praxis

Die Einhaltung normativer Vorgaben ist eine Grundvoraussetzung, ersetzt jedoch nicht die sorgfältige Planung und Ausführung vor Ort. Barrierefreiheit wird erst durch eine praxisgerechte Umsetzung erreicht.

Wichtige Aspekte sind:

  • Berollbarkeit: Oberflächen müssen so gestaltet sein, dass Rollstühle, Rollatoren und Kinderwägen auch bei Nässe oder auf leicht unebenem Untergrund sicher bewegt werden können.
  • Kontrastwerte: Für Menschen mit Sehbehinderungen sind klare Farbunterschiede wesentlich. Ein Helligkeitsunterschied (Light Reflectance Value, LRV) von mindestens 30 % erleichtert die Orientierung.
  • Taktile Orientierung: Leit- und Aufmerksamkeitsfelder helfen bei der räumlichen Orientierung, etwa an Querungsstellen, Abzweigungen oder Treppen.
  • Gefälle und Toleranzen: Geringe Kantenhöhen und ein maximal zulässiges Gefälle von 3 % tragen zur sicheren Nutzung bei.

Fazit

Barrierefreiheit im Straßen- und Wegebau erfordert die Kombination aus normgerechter Planung, geeigneten Materialien und sorgfältiger Umsetzung. Nur so können öffentliche Räume entstehen, die für alle Menschen gleichermaßen zugänglich und sicher nutzbar sind.

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