Basisförderung
Die Ausbildung von Lehrlingen ist derzeit auch finanziell gefördert. Jeder Betrieb erhält eine Basisförderung in der Höhe von
- 3 kollektivvertraglichen Bruttolehrlingsentschädigungen für das 1. Lehrjahr.
- 2 kollektivvertraglichen Bruttolehrlingsentschädigungen für das 2. Lehrjahr.
- je 1 kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigung für das 3. bzw. 4. Lehrjahr.
Mehr Informationen zur Basisförderung.
Lehre für Erwachsene
Lehrverhältnisse mit Personen über 18 Jahren können gefördert werden, wenn diese mindestens nach dem Entgelt für Hilfskräfte entlohnt werden. In diesen Fällen wird die Basisförderung auf Grundlage des Entgelts für Hilfskräfte berechnet. Mehr dazu
Regionale Förderungen durch das AMS
Weitere regionale Förderungen gibt es auch über das AMS.
Gefördert werden beispielswiese Mädchen und Frauen in Berufen mit geringem Frauenanteil, Erwachsene (Ü18), die durch eine Lehrausbildung ihre Berufschancen verbessern oder Erwachsene Schulabbrecher (Ü18).
Daneben gibt es eine Reihe von Förderungen für:
- Kostenerstattung für Internats- bzw. Unterbringungskosten gem. § 9 Abs. 5
- Coaching und Beratung für Lehrbetriebe
- Ausbildungsverbünde (zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen)
- Ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen
- Übernahmeprämie für Lehrlinge aus überbetrieblichen Einrichtungen
- Auslandspraktikum/Sprachkurs
- Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten
- Zusätzlicher Besuch von Berufsschulstufen
Hier finden Sie Ansprechpartner in Ihrer Wirtschaftskammer für Lehrstellenförderung.
Formulare für die Lehrlingsförderung in Ihrer Wirtschaftskammer finden Sie hier
Förderungen für Lehrlinge
Auch Lehrlinge direkt können Förderungen erhalten:
- Coaching für Lehrlinge
- Vorbereitungskurs auf die Lehrabschlussprüfung
- Lehrlingsprämie bei Sprachkurs und Auslandspraktikum