ID Parent group Name LISTOUTPUT1 DEVELOPMENT
93199
Name of Rechte & Pflichten
Namevisibilityreordervisibilityfull Rechte & Pflichten
(Article / xx3 Drupal Standard Article @ Betriebe #93199) 18388
list
Rechte & Pflichten
(93199 - Betriebe)17417
list
5

Rechte Pflichten

Contenu

keyboard_arrow_right

Rechte Pflichten

share
Share

Grundsätzlich dürfen Lehrlinge nur Tätigkeiten durchführen, die in der Ausbildungsordnung verankert sind.

Der Lehrling hat ein Recht auf:

  • eine ordnungsgemäße Ausbildung
  • eine regelmäßige Lehrlingsentschädigung
  • 25 Werktage Urlaub
  • Freistellung für den Besuch einer Berufsschule
  • Ersatz von Prüfungstaxen und Materialkosten für die Prüfungen
  • Arbeitsaufträge, die zu seiner Ausbildung gehören und seine Kräfte nicht übersteigen
  • Sichere Arbeitsbedingungen und keine Misshandlungen.

Der Lehrling hat unter anderem die Pflicht, die für den Lehrberuf erforderlichen Kenntnisse zu erlernen, die Berufsschule regelmäßig zu besuchen und dienstliche Anweisungen zu befolgen. Details werden im Lehrvertrag geregelt.

Die Duale Ausbildung: Praxis und Berufsschule

Neben der praktischen Ausbildung im Lehrbetrieb müssen Lehrlinge auch in die Berufsschule gehen. Die Zeit in der Berufsschule gilt als Arbeitszeit.

Die Kosten für Internat und Schule bezahlt zunächst der Lehrherr, bekommt es aber über den Kostenersatz für Internats- und Unterbringungskosten zurückerstattet.

Auch Nachhilfe und freiwillige Ausbildungen sind in die Arbeitszeit einzurechnen.

Beendigung des Lehrverhältnisses

Die Probezeit bei Lehrverträgen beträgt drei Monate. In dieser Zeit kann der Vertrag jederzeit von beiden Parteien aufgelöst werden.

Eine einvernehmliche Auflösung des Lehrvertrages ist immer möglich. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Eltern erforderlich.

Falls wirklich alles schief läuft, gibt es die Möglichkeit des Ausbildungsübertrittes bei dem am Ende des ersten oder zweiten Lehrjahres das Ausbildungsverhältnis beendet werden kann. Der Prozess ist ein paar Monate vorher zu beginnen, da die Einhaltung der Fristen erforderlich ist.

Article
ID Parent group Name LISTOUTPUT1 DEVELOPMENT
123346
Name of Die alte Kunst des Trockensteinmauerns
Namevisibilityreordervisibilityfull Die alte Kunst des Trockensteinmauerns
(Article / xx3 Drupal Standard Article @ Betriebe #123346) 18388
Die alte Kunst des Trockensteinmauerns
(123346 - Betriebe)17417
nix160321
101916
Name of Jungmeisterehrung bei der Berufsgruppentagung 2023
Namevisibilityreordervisibilityfull Jungmeisterehrung bei der Berufsgruppentagung 2023
(Article / xx3 Drupal Standard Article @ Betriebe #101916) 18388
Jungmeisterehrung bei der Berufsgruppentagung 2023
(101916 - Betriebe)17417
nix160321
101517
Name of Einfache Planung mit dem Planungshandbuch für Pflasterflächen - Erweiterte Neuauflage 2022
Namevisibilityreordervisibilityfull Einfache Planung mit dem Planungshandbuch für Pflasterflächen - Erweiterte Neuauflage 2022
(Article / xx3 Drupal Standard Article @ Betriebe #101517) 18388
Einfache Planung mit dem Planungshandbuch für Pflasterflächen - Erweiterte Neuauflage 2022
(101517 - Betriebe)17417
nix160321
75288
Name of Wichtigste Fachnormen für das Pflasterergewerbe
Namevisibilityreordervisibilityfull Wichtigste Fachnormen für das Pflasterergewerbe
(Article / xx3 Drupal Standard Article @ Betriebe #75288) 18388
Wichtigste Fachnormen für das Pflasterergewerbe
(75288 - Betriebe)17417
nix160321
63131
Name of Pflasterer Handwerkerbuch - Grundlagenwissen
Namevisibilityreordervisibilityfull Pflasterer Handwerkerbuch - Grundlagenwissen
(Article / xx3 Drupal Standard Article @ Betriebe #63131) 18388
Pflasterer Handwerkerbuch - Grundlagenwissen
(63131 - Betriebe)17417
nix160321
nix160321